Ali­gner.

Bei dem Ali­gner han­delt es sich um eine nahe­zu unsicht­ba­re Kunst­stoff­schie­ne, wel­che ganz ohne Bra­ckets aus­kommt. Die indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te Schie­ne wird in regel­mä­ßi­gen Abstän­den erneu­ert, um sie an den Behand­lungs­fort­schritt anzu­pas­sen und das kom­for­ta­ble Tra­ge­ge­fühl bei­zu­be­hal­ten.

Behand­lungs­ab­lauf.

Stellt sich her­aus, dass die vor­lie­gen­de Zahn­fehl­stel­lung durch einen Ali­gner regu­liert wer­den kann, erstel­len wir anhand einer Sili­kon­mas­se eine soge­nann­te „Abfor­mung“, also einen Abdruck des Kie­fers. In unse­rem pra­xis­ei­ge­nen Labor stel­len wir auf die­ser Basis die auf die indi­vi­du­el­le Kie­fer­si­tua­ti­on abge­stimm­te Kunst­stoff­schie­ne her und ver­ein­ba­ren anschlie­ßend mit Ihnen einen Ter­min zur Anpro­be. Sie wer­den anfangs beim  Ein­set­zen der Schie­ne ein leich­tes Druck­ge­fühl ver­spü­ren. Da mit ihr jedoch Ände­run­gen Ihrer Zahn­stel­lun­gen beab­sich­tigt wer­den, ist die­ses Gefühl voll­kom­men nor­mal.

In regel­mä­ßi­gen Abstän­den wird ent­spre­chend des Behand­lungs­er­fol­ges eine neue Schie­ne ange­fer­tigt. Die Behand­lung dau­ert in der Regel 6 – 18 Mona­te. Sie kön­nen den Behand­lungs­er­folg posi­tiv beein­flus­sen, indem Sie die Schie­ne im vor­ge­ge­be­nen Umfang tra­gen.

Aligner unsichtbare Zahnspange
Tra­ge- und Pfle­ge­tipps
Der Ali­gner ist eine her­aus­nehm­ba­re Kunst­stoff­schie­ne, wel­che im Ver­gleich zur fes­ten Zahn­span­ge einen gerin­ge­ren Pfle­ge­auf­wand mit sich bringt. Sie kann somit zum Bei­spiel zum Essen her­aus­ge­nom­men wer­den. Es emp­fiehlt sich jedoch, die Schie­ne mög­lichst durch­gän­gig zu tra­gen, um die Behand­lungs­dau­er nicht unnö­tig in die Län­ge zu zie­hen. Dar­über hin­aus soll­ten Sie vor jedem Ein­set­zen die Schie­ne abspü­len, um Ver­fär­bun­gen und Abla­ge­run­gen zu ver­mei­den.
Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se.

In der Regel wer­den die Kos­ten für den Ali­gner nicht von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men, da es sich hier­bei nicht um eine Leis­tung gemäß Sozi­al­ge­setz­buch (SGB V) han­delt. Gern bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell hin­sicht­lich der Kos­ten­über­nah­me durch Ihre Kran­ken­kas­se. Fällt Ihnen die Zah­lung etwai­ger Eigen­leis­tun­gen schwer, fin­den wir mit Ihnen Wege, sodass die Kos­ten­be­las­tung für Sie trag­bar ist, zum Bei­spiel durch eine Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung.