Frühbehandlung.
Unter der kieferorthopädischen Frühbehandlung versteht man die Vorbeugung bzw. Beseitigung von Angewohnheiten, welche die gesunde Kieferentwicklung gefährden könnten. Auch die Behandlung von Fehlstellungen vor dem 9. Lebensjahr fällt unter den Begriff „Frühbehandlung“. Werden Fehlstellungen frühzeitig behoben, steht einer gesunden Kieferentwicklung in der Regel nichts im Wege.
Zu den schädigenden Angewohnheiten zählen zum Beispiel:
Daumenlutschen: Bis zu einem Alter von 3 Jahren gehen Experten davon aus, dass das Daumenlutschen keinen negativen Einfluss auf die Entwicklung des Kiefers nimmt. Wird diese Angewohnheit über das Alter von ca. 3 Jahren hinaus beibehalten, kann es durch den Druck des Daumens auf die oberen Schneidezähne jedoch zu Schrägstellungen kommen, welche kieferorthopädisch behandelt werden müssen.
Schnuller: Der Schnuller kann – wie beim Daumenlutschen – über einen längeren Zeitraum zu einer Schrägstellung der oberen Schneidezähne führen.
Wangenbeißen: Durch das Beißen werden die Zähne auf der entsprechenden Seite in ihrem Wachstum gehemmt. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich der Kiefer aufgrund der ungleichmäßigen Belastung nicht auf beiden Seiten gleich entwickelt.
Die Kosten der Frühbehandlung werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gern beraten wir Sie individuell hinsichtlich der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Fällt Ihnen die Zahlung etwaiger Eigenleistungen schwer, finden wir mit Ihnen Wege, sodass die Kostenbelastung für Sie tragbar ist, zum Beispiel durch eine Ratenzahlungsvereinbarung.