Früh­be­hand­lung.

Unter der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Früh­be­hand­lung ver­steht man die Vor­beu­gung bzw. Besei­ti­gung von Ange­wohn­hei­ten, wel­che die gesun­de Kie­fer­ent­wick­lung gefähr­den könn­ten. Auch die Behand­lung von Fehl­stel­lun­gen vor dem 9. Lebens­jahr fällt unter den Begriff „Früh­be­hand­lung“. Wer­den Fehl­stel­lun­gen früh­zei­tig beho­ben, steht einer gesun­den Kie­fer­ent­wick­lung in der Regel nichts im Wege.

Schä­di­gen­de Ange­wohn­hei­ten.

Zu den schä­di­gen­den Ange­wohn­hei­ten zäh­len zum Bei­spiel:

Frühbehandlung Kinder Kieferorthopädie

Dau­men­lut­schen: Bis zu einem Alter von 3 Jah­ren gehen Exper­ten davon aus, dass das Dau­men­lut­schen kei­nen nega­ti­ven Ein­fluss auf die Ent­wick­lung des Kie­fers nimmt. Wird die­se Ange­wohn­heit über das Alter von ca. 3 Jah­ren hin­aus bei­be­hal­ten, kann es durch den Druck des Dau­mens auf die obe­ren Schnei­de­zäh­ne jedoch zu Schräg­stel­lun­gen kom­men, wel­che kie­fer­or­tho­pä­disch behan­delt wer­den müs­sen.

Schnul­ler: Der Schnul­ler kann – wie beim Dau­men­lut­schen –  über einen län­ge­ren Zeit­raum zu einer Schräg­stel­lung der obe­ren  Schnei­de­zäh­ne füh­ren.

Wan­gen­bei­ßen: Durch das Bei­ßen wer­den die Zäh­ne auf der ent­spre­chen­den Sei­te in ihrem Wachs­tum gehemmt. Dar­über hin­aus besteht das Risi­ko, dass sich der Kie­fer auf­grund der ungleich­mä­ßi­gen Belas­tung nicht auf bei­den Sei­ten gleich ent­wi­ckelt.

Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se.

Die Kos­ten der Früh­be­hand­lung wer­den in der Regel von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men. Gern bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell hin­sicht­lich der Kos­ten­über­nah­me durch Ihre Kran­ken­kas­se. Fällt Ihnen die Zah­lung etwai­ger Eigen­leis­tun­gen schwer, fin­den wir mit Ihnen Wege, sodass die Kos­ten­be­las­tung für Sie trag­bar ist, zum Bei­spiel durch eine Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung.