Her­aus­nehm­ba­re Zahn­span­ge.

Die her­aus­nehm­ba­re Zahn­span­ge kommt häu­fig bei Kin­dern in der Über­gangs­pha­se von den Milch­zäh­nen zu den blei­ben­den Zäh­nen oder auch bei Jugendlichen/Erwachsenen bei weni­ger schwer­wie­gen­den Fehl­stel­lun­gen, die kei­ner fes­ten Appa­ra­tu­ren bedür­fen, zum Ein­satz. Sie besteht aus einer Kunst­stoff­ba­sis sowie aus Draht zum Fixie­ren und Schrau­ben, mit denen die Span­ge manu­ell ver­grö­ßert und ver­klei­nert wer­den kann.

Behand­lungs­ab­lauf.
Auf Basis einer Abfor­mung der von der Fehl­stel­lung betrof­fe­nen Kie­fer­re­gi­on (Ober- und/oder Unter­kie­fer) erstel­len wir in unse­rem pra­xis­ei­ge­nen Labor einen auf Ihre indi­vi­du­el­le Kie­fer­si­tua­ti­on abge­stimm­te Zahn­span­ge. In einem wei­te­ren Ter­min zei­gen wir Ihnen, wie die Zahn­span­ge rich­tig ein­ge­setzt wird und geben einen Aus­blick auf die wei­te­ren Ter­mi­ne, in denen die Span­ge nach­jus­tiert, also an den Behand­lungs­fort­schritt ange­passt wird.
Tra­ge- und Pfle­ge­tipps

Um das gewünsch­te Ziel zu errei­chen, muss die Zahn­span­ge täg­lich ca. 16 Stun­den kon­ti­nu­ier­lich, über­wie­gend in der Nacht, getra­gen wer­den. Zum Essen und Sport, aber auch für den Ter­min beim Foto­gra­fen, kann sie pro­blem­los ent­fernt wer­den.

Zur Rei­ni­gung der Zahn­span­ge soll­te eine sepa­ra­te Zahn­bürs­te ver­wandt wer­den. Meist reicht es aus, die Span­ge unter lau­fen­dem lau­war­mem Was­ser abzu­bürs­ten. Hier­bei jedoch bit­te unbe­dingt die Zahn­span­ge an der Kunst­stoff­flä­che anfas­sen, da es sonst zu einer Ver­bie­gung des Drah­tes kom­men kann. Hart­nä­cki­ge Belä­ge kön­nen auch mit spe­zi­el­len Rei­ni­gungs­ta­blet­ten, die in der Dro­ge­rie erhält­lich sind, ent­fernt wer­den. Von einer dau­er­haf­ten Anwen­dung von Rei­ni­gungs­ta­blet­ten ist jedoch abzu­ra­ten, da die­se das Mate­ri­al der Zahn­span­ge angrei­fen und zu Rost an den Metall­tei­len füh­ren kön­nen.

Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se.

Die Kos­ten der losen Zahn­span­ge wer­den bis zur Voll­endung des 18. Lebens­jah­res in der Regel von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se über­nom­men. Der Pati­ent muss jedoch ca. 20 % der Kos­ten vor­erst aus­le­gen, erhält die­se jedoch nach erfolg­rei­chem Abschluss der Behand­lung erstat­tet. Die Behand­lungs­kos­ten für Erwach­se­ne wer­den in der Regel nicht über­nom­men. Gern bera­ten wir Sie indi­vi­du­ell hin­sicht­lich der Kos­ten­über­nah­me durch Ihre Kran­ken­kas­se. Fällt Ihnen die Zah­lung etwai­ger Eigen­leis­tun­gen schwer, fin­den wir mit Ihnen Wege, sodass die Kos­ten­be­las­tung für Sie trag­bar ist, zum Bei­spiel durch eine Raten­zah­lungs­ver­ein­ba­rung.

Lose Zahnspange