BEHANDLUNG VON KINDERN
uns liegt die Gesundheit Ihrer Kleinen am Herzen. Daher empfehlen wir, Ihr Kind bereits im Alter von 6 Jahren erstmals kieferorthopädisch untersuchen zu lassen, denn grundsätzlich gilt: Je früher die Diagnose, desto weniger aufwendig ist die Korrektur. Im Rahmen dieser ersten Untersuchung überprüfen wir die Gebissentwicklung Ihres Kindes und ermitteln anhand von bewährten Kriterien, ob eine gesunde Gebissentwicklung gefährdet ist. So kann Daumenlutschen im mittleren Kindesalter zu schiefen Vorderzähnen oder etwa einem offenen Biss führen. Gern geben wir Ihnen Tipps, wie Sie solchen “Gefährdungsfaktoren” entgegenwirken können. Stellen wir keinen Behandlungsbedarf fest, raten wir, im Abstand von 1 — 2 Jahren weitere Kontrollen durchzuführen.
Bei Durchbruch der ersten bleibenden Zähne stellt sich die Frage, ob alle neuen Zähne überhaupt Platz im Kiefer finden werden. Ist dies nicht der Fall, bietet sich die Möglichkeit, Fehlstellungen durch das Einsetzen einer Zahnspange zu vermeiden. In unserem praxiseigenen Labor stellen wir alle Apparaturen selbst her und Ihr Kind und Sie haben natürlich ein Mitspracherecht bei der optischen Gestaltung der Zahnspange. Von schlichtem Blau über die Farben des Lieblingsfußballvereins bis hin zu kunterbunt mit eingearbeiteter Figur ist (fast) alles möglich.
Der oftmals beste Zeitpunkt für eine solche Behandlung ist, wenn nur noch wenige Milchzähne im Backenzahnbereich vorhanden sind. Meist ist das der Fall, wenn die Kinder zwischen 8 und 10 Jahre alt sind.
Welche Behandlungsmethode für Ihr Kind die richtige ist und mit welchem finanziellen Aufwand die Therapie verbunden ist, erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Im Kindesalter tragen die Krankenkassen in der Regel die Kosten. Etwaige nicht von der Krankenkasse übernommene Kosten versuchen wir weitestgehend gering zu halten. Neben der Offenheit und Transparenz gegenüber unseren Patienten, legen wir viel Wert auf eine angenehme Behandlungsatmosphäre. Schließlich soll Ihrem Kind der Besuch in unserer Praxis Spaß machen.
Unter der kieferorthopädischen Frühbehandlung versteht man die Vorbeugung bzw. Beseitigung von Angewohnheiten, welche die gesunde Kieferentwicklung gefährden könnten. Auch die Behandlung von Fehlstellungen vor dem 9. Lebensjahr fällt unter den Begriff „Frühbehandlung“. Werden Fehlstellungen frühzeitig behoben, steht einer gesunden Kieferentwicklung in der Regel nichts im Wege.
Auch schon im frühen Kindesalter kann es zu Zahnverlust kommen. Nicht selten ist eine Karies der Auslöser. Eine Karies ist gerade im Kindesalter schwer zu behandeln. Kommt es zum vorzeitigen Verlust eines oder mehrerer Milchzähne, kann dies dazu führen, dass die Kieferentwicklung nicht ordnungsgemäß voranschreitet und dadurch die durchbrechenden bleibenden Zähne zu wenig Raum finden. Daher ist es sinnvoll, die Zahnlücken mit einem sogenannten „Lückenhalter“ freizuhalten und so die Gefahr für Fehlstellungen des Kiefers zu minimieren. Je nach Anzahl der freizuhaltenden Lücken, können herausnehmbare oder feste Apparaturen verwandt werden.
Die herausnehmbare Zahnspange kommt häufig bei Kindern in der Übergangsphase von den Milchzähnen zu den bleibenden Zähnen oder auch bei Jugendlichen/Erwachsenen bei weniger schwerwiegenden Fehlstellungen, die keiner festen Apparaturen bedürfen, zum Einsatz. Sie besteht aus einer Kunststoffbasis sowie aus Draht zum Fixieren und Schrauben, mit denen die Spange manuell vergrößert und verkleinert werden kann.